Pflegende Angehörige

Durch ihr Dienstleistungsangebot Pflege durch Angehörige streben wir die Spitex-Medimex danach, Ihnen einen Beitrag zu leisten. Wir möchten sicherstellen, dass Angehörige, die derzeit unbezahlte versicherte Grundpflegeleistungen gemäß KLV Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe  c erbringen, eine angemessene Entschädigung für ihren Einsatz erhalten. Für die erbrachten Pflegeleistungen gemäß KLV Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c bietet die Spitex-Medimex eine Anstellung von pflegenden Angehörigen zu einem attraktiven Stundenlohn von bis zu CHF 35.00 an.
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Bezahlung für Ihre Arbeit als Familienmitglied

Die Spitex-Medimex, in ihrer Funktion als Organisation, rechnet die Grundpflegeleistungen, die Sie für ein Familienmitglied erbracht haben, direkt mit dem relevanten Versicherer ab. Für die erfassten Stunden erhalten Sie eine Stundenlohn von bis zu CHF 35.00. Dieser Betrag entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbeitrag und deckt sämtliche Sozialversicherungsleistungen ab. Dadurch wird Ihnen eine finanzielle Entschädigung für die Betreuung Ihres Angehörigen gewährleistet. Zudem gewährleisten wir, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit niedrigem Jahreslohn versichert sind und Vorsorgebeiträge erhalten. Alle Mitarbeitenden, welche die BVG-Eintrittschwelle erreichen, werden unserer Pensionskasse angeschlossen.
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Grundpflege als Basis für den ausbezahlten Lohn

Die Grundlage für den ausgezahlten Lohn bildet die Bedarfsabklärung gemäß interRAI HomeCare Schweiz (interRAI HCSchweiz), welche von einer diplomierten Pflegefachperson der Spitex-Medimex bei Ihnen zu Hause durchgeführt wird. Basierend auf dieser Abklärung rechnen wir die erbrachten Grundpflegeleistungen für Ihre nahestehenden Verwandten mit der entsprechenden Versicherung ab und zahlen Ihnen einen Stundenlohn von bis zu CHF 35.00. Die Grundpflegemaßnahmen gemäß Art. 7 Abs. 2 lit. c KLVumfassen Folgendes:

Allgemeine Grundpflege bei Patienten oder Patientinnen, die nicht in der Lage sind, die Tätigkeiten selbst auszuführen, wie das Einbinden von Beinen, Anlegen von Kompressionsstrümpfen, Betten, Lagern, Bewegungsübungen, Mobilisieren, Dekubitusprophylaxe, Maßnahmen zur Vorbeugung oder Behandlung von behandlungsbedingten Hautschäden, Unterstützung bei der Mund- und Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken.

Behandlungspflegeleistungen sind davon ausgeschlossen.
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Soziale Sicherheit

Personen, die sich um ihre Angehörigen kümmern, sind in verschiedenen Aspekten unzureichend abgesichert.Wenn ein pflegender Angehöriger erkrankt oder verletzt wird, besteht kein Anspruch auf Kranken- oder Unfallgeld. Die Fortzahlung des Lohns ist nicht gewährleistet. Bei einer eventuellen Invalidität aufgrund von Krankheit oder Unfall würde der pflegende Angehörige sogar eine niedrigere Invalidenrente erhalten. Bei der Pensionierung eines pflegenden Angehörigen wäre die Altersrente ebenfalls niedriger. Im Falle des Ablebens der gepflegten Person kann es je nach Situation auch zu einem Verlust der Hinterbliebenenrente kommen. Wenn Sie sich als pflegender Angehöriger bei der Spitex-Medimex anstellen lassen, erhalten Sie nicht nur eine Entlohnung für die Angehörigenpflege, sondern sind auch in Bezug auf Sozialversicherungsleistungen abgesichert. Wir unterstützen pflegende Angehörige, die in einem Anstellungsverhältnis mit uns stehen, dabei, das Zertifikat Pflegehelfende zu erwerben. Dies gewährleistet eine berufliche Absicherung für die Zukunft.
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Die Voraussetzungen für eine Anstellung als pflegende Angehörige sind:

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Pflege eines nahestehenden Verwandten oder Familienmitglieds
  • Stabile und langfristige Pflegesituation
  • Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Qualitätsmaßnahmen
  • Zustimmung aller beteiligten Parteien
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Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage Die rechtliche Grundlage, dass wir Sie als pflegende Angehörige für die Grundpflege ihres Angehörigen anstellen können, bildet das Bundesgerichtsurteil 9C_187/2019 vom 18. April 2019, welches besagt, dass pflegende Angehörige von Spitex-Organisationen für Grund-, nicht aber Behandlungspflegeleistungen angestellt werden.