Unterstützung der pflegenden Angehörigen durch die Spitex-Medimex
Spitex-Medimex ermöglicht die Anstellung von pflegenden Angehörigen ohne Pflegediplom. Wir bieten die Gelegenheit zur Arbeit zu einem attraktiven Stundenlohn. Diese Anstellung kann bei einer bestehenden beruflichen Tätigkeit kombiniert werden. Die von Ihnen erbrachten Pflegeleistungen werden durch Spitex-Medimex über die Krankenkasse abgerechnet. Dies betrifft insbesondere die Grundpflege (wie Körperpflege, Mobilisation und Unterstützung). Behandlungspflege (wie Medikamentenverwaltung, Verbandswechsel und Injektionen) ist davon ausgenommen. Eine regelmäßige Betreuung durch Spitex ist erforderlich, wodurch eine diplomierte Pflegefachkraft für pflegende Angehörige zur Verfügung steht. Gemeinsam bestimmen sie den Betreuungs- und Pflegebedarf und erarbeiten einen Notfallplan.Eine diplomierte Pflegefachperson besucht regelmäßig vor Ort, um pflegende Angehörige in der Pflege zu unterstützen und beraten. Es besteht auch die Option, dass Mitarbeiter von Spitex-Medimex pflegende Angehörige entlasten können.
Wir streben danach, durch Anstellungen und unsere fachkundige Unterstützung die Qualität und Effektivität der Angehörigenpflege zu verbessern.Wir möchten dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich eigenständig in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben können. Unsere Absicht ist es, pflegende Angehörige dazu zu befähigen, eine sichere und fundierte Pflege durchzuführen. Dabei sollen sie ihre eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Eine erfahrene, diplomiert Pflegefachperson wird Ihnen als Hauptansprechpartnerin im weiteren Verlauf zur Seite stehen. Diese Fachperson wird bei Ihnen zu Hause die Pflegeinterventionen und -ziele gemäß dem unten aufgeführten Pflegebedarf bewerten:
1. Erfassen des Pflegebedarfs: Der persönliche Bedarf der pflegebedürftigen Person wird in ihrem eigenen Zuhause bewertet.
2. Erstellung der Pflegediagnose: Die ganzheitliche Situation der zu betreuenden Person wird gemäß den RAI-Richtlinien beurteilt.
3. Definierung der Pflegeziele: Basierend auf der Diagnose werden die persönlichen Ziele in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem betreuungsbedürftigen Angehörigen definiert.
4. Planung der Pflegeinterventionen: Um die Pflegeziele zu erreichen, wird eine maßgeschneiderte Pflegeplanung erstellt, um die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen sicherzustellen.
5. Schulung der Pflegenden Angehörigen: Nachdem die Pflegeinterventionen erstellt wurden, wird die betreuende Angehörige von Ihrer diplomierten Pflegefachperson in Bezug auf Pflegestandards, Hygienemaßnahmen und Pflegequalität geschult, instruiert und begleitet.
6. Pflegeinterventionen durchführen: Die pflegenden Angehörigen führen eigenständig die Grundpflegemaßnahmen gemäß der festgelegten Pflegeplanung für ihre Familienmitglieder durch. Dabei werden sie im Hintergrund von einer diplomierten Pflegefachperson unterstützt und begleitet.
7. Intervall zur Neu/-beurteilung der Pflegeleistungen: Die Qualität der Pflegeinterventionen wird kontinuierlich im Hinblick auf die Pflegeziele überwacht und geprüft. Die Pflegedokumentation wird täglich erstellt, und alle zwei Wochen erfolgt ein telefonischer Austausch mit den pflegenden Angehörigen. Die diplomierte Pflegefachperson wird monatlich, falls erforderlich sogar in kürzeren Abständen, vor Ort die Situation bewerten. Zusätzlich wird alle sechs Monate, je nach Bedarf oder Anordnung, eine Neubeurteilung der Pflegeleistungen durchgeführt.